Forschungszentrum

INSTITUT FÜR UMWELTSYSTEMFORSCHUNG


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Der 2-Fach Bachelor Umweltsystemwissenschaft

Das Studium der Umweltsystemwissenschaft besteht aus dem Erlernen der Grundprinzipien der Systemwissenschaft flankiert von nötigen Grundkenntnissen in Mathematik und Informatik. Im Gegensatz zum gleichnamigen Bachelorstudiengang ist der Umfang jeweils reduziert, da ein weiteres Kernfach sowie der Professionalisierungsbereich studiert werden.  Der exemplarische Studienverlaufsplan für das Kernfach Umweltsystemwissenschaft sieht wie folgt aus:

Die Studierenden können zwischen einem mathematik-orientierten Pflichtbereich (dunkelrot beschriftete Module) oder einem Informatik-orientierten Pflichtbereich (violett beschriftete Module) wählen.

Die fachwissenschaftliche Vertiefung soll auf das konsekutive Masterprogramm Umweltsysteme und Ressourcenmanagement vorbereiten. Es wird empfohlen, hier vorrangig Module aus dem nicht gewählten Pflichtbereich zu wählen.

 

 

Hinweise für Studierende nach der alten Prüfungsordnung von 2020

Seit dem Wintersemester 2023/24 gilt eine neue fachspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer Bachelor Umweltsystemwissenschaft (Kernfach). Studierende, die bereits im Sommersemester 2023 oder davor in diesem Studiengang immatrikuliert waren, können auf Antrag in die neue Prüfungsordnung wechseln.

Die wichtigsten Übergangsregelungen sind wie folgt:

  1. Das Pflichtmodul Regelbasierte Modellierung im dritten Fachsemester wird durch das inhaltlich nahezu gleiche Modul Mensch-Umwelt Interaktionen ersetzt. Das alte Modul wird hierfür anerkannt.
  2. Die Reihenfolge der Informatik-Pflichtmodule im Informatik-orientierten Vertiefungsbereich wird vertauscht. Im Winteresemester wird künftig Einführung in die Programmierung (früher: Info B) angeboten; im Sommersemester findet die Einführung in Algorithmik (früher: Info A) statt. Die alten Module werden jeweils für die Nachfolgemodule anerkannt.
  3. Im Mathematik-orientierten Vertiefungsbereich ersetzt das Modul Informatik für Anwendende das bisherige Pflichtmodul Einführung in Algorithmik. Das alte Modul wird aber weiterhin anerkannt.
  4. Wer seine Bachelorarbeit im Kernfach Umweltsystemwissenschaft anfertigt, muss künftig die Ergebnisse der Arbeit im neuen Abschluss-Seminar Umweltsystemwissenschaft (2-FB) verpflichtend präsentieren.

 

 

Hinweise für Studierende nach älteren Prüfungsordnungen

Zum Wintersemester 2020/21 trat eine neue fachspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer Bachelor  Umweltsystemwissenschaft (Kernfach) in Kraft. Studierende, die bereits im Sommersemester 2020 oder davor immatrikuliert waren, verbleiben in der zum Zeitpunkt der Erstimmatrikulation gültigen Prüfungsordnung, können aber auf Antrag in die neue Prüfungsordnung von 2023 wechseln.

Den Abschluss gemäß den Prüfungsordnungen von 2014 und 2016 kann man nur noch bis zum 30.09.2024 erlangen. Danach erfolgt eine automatische Umschreibung in die aktuell gültige Prüfungsordnung. Diese Regel gilt nicht, wenn vor dem Ablauf der Frist die Zulassung zur Bachelorarbeit erteilt wurde. Die wichtigsten Übergangsregelungen für diesen Fall sind wie folgt: 

  1. Das alte Pflichtmodul Daten und Modelle im zweiten Fachsemester kann durch das neue Modul Modellierung von Kompartiment-Systemen ersetzt werden.
  2. Das Modul Gleichungsbasierte Modellierung wurde auf 6 ECTS reduziert. Die nach der alten Prüfungsordnung fehlenden 3 ECTS können durch eine Zusatzprüfung im Rahmen der Veranstaltung erlangt werden.
  3. Das Proseminar ist durch das Modul Einführung in wissenschaftliches Arbeiten ersetzt und ist nicht mehr im Pflichtbereich des 2-FB enthalten. Es wird im Rahmen des 4-Schritte plus als zweiter Schritt (2 ECTS, geringerer Prüfungsumfang) anerkannt.
  4. Die beiden neuen Bachelor-Module Orientierung im Studium und Anwendung von Modellbildung und Simulation werden im 2-FB für den ersten bzw. dritten Schritt (je 2 ECTS, geringerer Prüfungsumfang) im Rahmen des 4-Schritte plus angeboten.
  5. Die Präsentation der Ergebnisse der Bachelorarbeit im Abschluss-Seminar Umweltsystemwissenschaft, wenn diese in Umweltsystemwissenschaft angefertigt wird, ist nach dieser Prüfungsordnung nach wie vor freiwillig.